Wie Sie sich optimal auf eine Baufinanzierung vorbereiten - Sondertilgungsrecht, Bereitstellungszinsen und Vorfälligkeitsentschädigung
Wie Sie sich optimal auf eine Baufinanzierung vorbereiten

Sondertilgungsrecht, Bereitstellungszinsen und Vorfälligkeitsentschädigung

Sie können mit Ihrer Bank ein sogenanntes „Sondertilgungsrecht“ vereinbaren.

by BayHyp |

In aller Regel zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlich gleichbleibenden Raten zurück. Sie können mit Ihrer Bank jedoch auch ein sogenanntes „Sondertilgungsrecht“ vereinbaren. In diesem Fall können Sie neben den üblichen Rückzahlungsraten auch noch Sonderzahlungen leisten. Somit verkürzen Sie insgesamt die Laufzeit Ihres Kredits. Das hat wiederum den Vorteil, dass Sie die Gesamtzinslast der Baufinanzierung damit senken. Ein weiterer Kostenfaktor, der oftmals übersehen wird, sind Bereitstellungszinsen. Diese fallen an, wenn Sie zwar auf Ihr Darlehen zugreifen können, dieses aber zunächst noch nicht abrufen. Die Kreditgeber erheben diese Form der Zinsen dann als eine Art „Entschädigungszahlung“ dafür, dass sie Ihnen die vereinbarte Geldsumme bereitgestellt haben, aber damit noch keinen Gewinn erzielen können. Denn wenn Sie die bereitgestellte Kreditsumme nicht nutzen, fallen auch noch keine Zinsen an. Das Darlehen ist also für die Bank wie „totes Kapital“, das nichts abwirft. Aus diesem Grund gibt es Bereitstellungszinsen. In welchen Fällen kann es nun zur Erhebung dieser Zinsen kommen? Angenommen Sie haben Ihre Baufinanzierung in trockenen Tüchern, aber es kommt bei den Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Verkäufer einer Immobilie zu Unstimmigkeiten. In einem solchen Fall kann einige Zeit vergehen, bis das Darlehen dann auch tatsächlich abgerufen wird. Normalerweise wird Ihnen aber eine bereitstellungszinsfreie Zeit von etwa sechs bis zwölf Monaten eingeräumt. Nach diesem Zeitraum fallen die Bereitstellungszinsen dann an. Hier gilt es sich vorab zu informieren, wie hoch die Bereitstellungszinsen sind und wie lange der bereitstellungszinsfreie Zeitraum ist. In der Regel liegen die Bereitstellungszinsen über dem regulären Zinssatz Ihres Kredits. Von daher lohnt sich hier eine genauere Betrachtung dieser Thematik im Vorfeld. Ebenfalls Beachtung sollte man einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung schenken. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen frühzeitig Ihren Baukredit ablösen möchten, dann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Ähnlich wie bei den Bereitstellungszinsen fungiert auch diese Ausgleichszahlung als eine Art „Entschädigung“. Es gibt jedoch von der EU festgelegte Grenzwerte: Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein Prozent des Restschuldbetrags ausmachen. Unter einem Jahr beträgt der Maximalwert 0,5 Prozent der Restschuld.